Für wen gilt die EU-DSGVO?
Die EU-DSGVO gilt grundsätzlich für alle Unternehmen mit Sitz in der EU, darüber hinaus aber auch für alle Unternehmen, die entweder eine Niederlassung in der EU haben oder aber personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.
Ihre Vorteile bei der Umsetzung
der Datenschutzanforderungen
Technische und organisatorische Maßnahmen
Definition und Dokumentation der geforderten technischen und organisatorischen Anforderungen (Art. 25 DSGVO)
Dokumentationsanforderungen nach EU-DSGVO
Erstellung und Pflege der von der EU-DSGVO geforderten Dokumente und Prozesse
Einbindung in ein bestehendes ISMS
Verbinden Sie unterschiedliche Managementsysteme und profitieren Sie von gemeinsamen Strukturen und Prozessen
Leistungen für die Umsetzung
der Datenschutzanforderungen
Datenschutz-Quick-Check
Überprüfen Sie mit der Beantwortung einiger weniger Fragen Ihren aktuellen Umsetzungsgrad der EU-DSGVO.
Datenschutz-Check-up
Workshop zur Identifizierung des Istzustands und der Verbesserungspotenziale Ihres Datenschutz-Management-Systems.
Herstellung EU-DSGVO Compliance
Basierend auf den Ergebnissen des durchgeführten Datenschutz-Check-ups implementieren wir gemeinsam mit Ihnen ein angemessenes Datenschutz-Management-System.
ISIS12-Integration
Sollten Sie bereits ein ISMS nach ISIS12 implementiert haben, erweitern wir dieses um die Aspekte der EU-DSGVO. Gerne etablieren wir auch beide Systeme parallel.
Infoblatt
Den gesamten Leistungsumfang finden Sie auf unserem Infoblatt.