IT-Datenschutz

Die Umsetzung der Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) durch ein Datenschutz-Management-System ist unerlässlich, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten und regulatorische Anforderungen zu erfüllen.

Für wen gilt die EU-DSGVO?

Die EU-DSGVO gilt grundsätzlich für alle Unternehmen mit Sitz in der EU, darüber hinaus aber auch für alle Unternehmen, die entweder eine Niederlassung in der EU haben oder aber personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.

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Ihre Vorteile bei der Umsetzung
der Datenschutzanforderungen

Technische und organisatorische Maßnahmen

Definition und Dokumentation der geforderten technischen und organisatorischen Anforderungen (Art. 25 DSGVO)

Dokumentationsanforderungen nach EU-DSGVO

Erstellung und Pflege der von der EU-DSGVO geforderten Dokumente und Prozesse

Einbindung in ein bestehendes ISMS

Verbinden Sie unterschiedliche Managementsysteme und profitieren Sie von gemeinsamen Strukturen und Prozessen

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Leistungen für die Umsetzung
der Datenschutzanforderungen

Überprüfen Sie mit der Beantwortung einiger weniger Fragen Ihren aktuellen Umsetzungsgrad der EU-DSGVO.

Workshop zur Identifizierung des Istzustands und der Verbesserungspotenziale Ihres Datenschutz-Management-Systems.

Basierend auf den Ergebnissen des durchgeführten Datenschutz-Check-ups implementieren wir gemeinsam mit Ihnen ein angemessenes Datenschutz-Management-System.

Sollten Sie bereits ein ISMS nach ISIS12 implementiert haben, erweitern wir dieses um die Aspekte der EU-DSGVO. Gerne etablieren wir auch beide Systeme parallel.

Infoblatt

Den gesamten Leistungsumfang finden Sie auf unserem Infoblatt.

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Vielen Dank für Ihr Interesse!

Sie können das Infoblatt unter folgendem Link herunterladen.

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